Jugendschutz
Abgabe und Konsum im Hinblick auf den Jugendschutz
Die Mitgliedschaft (und in weiterer Folge die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken) in Cannabis-Vereinen ist erst ab 18 Jahren möglich. Das Erfüllen dieser Anforderung wird durch Vorlage eines gültigen Personalausweises, Aufenthaltstitels oder Reisepasses kontrolliert: “Der Zutritt ist nur erlaubt für Erwachsene mit einer strikten Pflicht zur Alterskontrolle.“ Die Kontrolle muss mindestens einmal bei Aufnahme des Mitglieds erfolgen, danach kann bspw. auf eine personalisierte Mitgliedskarte zurückgegriffen werden.
Zur Abgabe an Mitglieder und Personen unter 21 Jahren enthält das Eckpunktepapier folgende Aussage:
Die Abgabe an Heranwachsende unter 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30g pro Monat, zusätzlich mit einer Begrenzung des zulässigen THC-Gehalts (Grenze noch zu klären).
Nach aktueller Planung soll der THC-Gehalt bei max. 10 Prozent liegen. Welche Methode zur genauen Bestimmung angewendet werden soll, ist derzeit noch unklar. Je nach tatsächlichem Grenzwert könnte dies auch bereits im Anbau bzw. bei der Auswahl der Sorten eine Herausforderung werden.
Da wir zurzeit nicht gewährleisten können, dass unsere Produkte unter dem zuvor benannten <10% THC liegen, ist die Aufnahmen von Mitgliedern unter 21 Jahren vorerst nicht möglich.
Folgende Aussage finden wir ebenfalls in dem Eckpunktepapier der Bundesregierung:
Die Teilnahme an Frühinterventions- und Präventionsprogrammen für Minderjährige, wenn sie Cannabis besitzen oder konsumieren, ist verbindlich.
Inwieweit hier Cannabis Clubs eingebunden werden sollen, z.B. im Rahmen der verpflichtenden Zusammenarbeit mit Suchtpräventions- und -Beratungsstellen, bleibt aktuell noch zu klären.
Stand heute ist ausschließlich die Abgabe als Blüte oder Harz in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zum Produkt vorgesehen. Der Konsum innerhalb der Räumlichkeiten des Vereins sowie der öffentliche Konsum nahe Schulen, Kitas, sonstigen Jugendeinrichtungen und in Fußgängerzonen bis 20 Uhr bleibt untersagt. Es lässt sich das Bestreben erkennen, dass die Berührungspunkte von Kindern und Jugendlichen mit Cannabis minimiert werden sollen. Ob ein Verbot des Konsums innerhalb des Vereins diesem Ziel zuträglich ist, sei dahingestellt. Es ist auch fraglich, inwieweit ein solches Konsumverbot am Ende tatsächlich kommt.